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Auch
wenn man es sich in der heutigen Zeit vielleicht nur schlecht vorstellen kann,
aber das Thema Orden und Ehrenzeichen hatte in der damaligen Zeit einen sehr
hohen Stellenwert. Man nehme nur als Beispiel das „Gesetz über Titel, Orden und
Ehrenzeichen“
vom 01. Juli 1937 (den genauen Wortlaut findet man hier http://www.verfassungen.de/de33-45/orden37.htm
). Und so verwundert es nicht, dass auch die Trageweise der Orden und Ehrenzeichen
geregelt wurde. So z.B. in der Anzugordnung für das Reichsheer. In dieser findet man unter anderem etwas über die
Trageweise und Reihenfolge der Kriegsorden
So sollten die Waffenabzeichen (Infanteriesturmabzeichen, Panzerkampfabzeichen etc.) unterhalb des Eisernen Kreuzes getragen werden. Die folgenden Bilder zeigen, dass dies aber selbst von höheren Dienstgraden nicht beachtet wurde.
Es gibt aber noch weitere Beispiele für eine nicht korrekte Trageweisen der Waffenabzeichen. Es kam durchaus vor, dass Soldaten in ihrer Einheit das Infanteriesturmabzeichen verliehen bekommen haben, dann die Einheit wechselten und dort dann später auch die Voraussetzungen für das Panzerkampfabzeichen oder das Allgemeine Sturmabzeichen erfüllten.
In diesem Fall wurde im Merkblatt 15/5, Neudruck vom 1. Juli 1943 geregelt wie dann zu verfahren ist. Demnach konnte ein Soldat immer nur eines der verschiedenen Waffenabzeichen tragen, und zwar das, für seine Waffengattung bestimmte. Die nachfolgenden Fotos sollen zeigen, dass die nicht immer so gehandhabt wurde. Dies kann an mangelndem Wissen über die Vorschriften gelegen haben, oder vielleicht auch an persönlichen Eitelkeiten der Soldaten.