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Tapferkeitstaten die nicht zur Verleihung des Ritterkreuzes ausreichend waren konnten ab Juli 1941 mit der Nennung des Soldaten im Ehrenblatt des Heeres gewürdigt werden. Eine gesonderte tragbare Auszeichnung neben dieser Nennung und der Anerkennungsurkunde war zunächst nicht vorgesehen.
Im Bundesarchiv gibt es einen interessanten Bestand vom Heerespersonalamt mit Bezug auf die Ehrenblattspange des Heeres und deren Einführung bzw. Entwicklung als tragbare Auszeichnung für die Soldaten. Aus einer Abschrift aus dem Führerhauptquartier vom 20 Juni 1943 geht hervor, dass durch die Nennung im Ehrenblatt der einzelne Soldat sich oft nicht genug gewürdigt sah. Hauptkritikpunkt war die mangelnde Sichtbarkeit der Auszeichnung. Im Gegensatz wie z.B. das Eiserne Kreuz, das Verwundetenabzeichen oder anderen Auszeichnungen.
Daher fragte man bei den Truppenteilen an, welche Anregungen es geben könnte, um eine bessere Sichtbarmachung der Auszeichnung „Nennung im Ehrenblatt“ zu erreichen. Es kamen folgende Anregungen
1.Abzeichen zum Tragen an der Uniform, jedoch
keine Orden
(Vorschläge zur Abänderung des E.K. 1 müssten grundsätzlich
abgelehnt werden).
2.Andenken in Form eines Geschenkes (ähnlich des Ehrenpokals oder der Ehrenschale der Luftwaffe).
3.Übergabe einer Ehrenwaffe
4.Ehrung durch die Presse, Rundfunk o.ä.
Allerdings fanden diese Vorschläge vorerst keinen großen Anklang und Ordensvorschläge oder gar Änderungen des Hoheitsabzeichens sollten direkt abgelehnt werden. Daher wurde jede Heeresgruppe aufgefordert, durch je 2 Kompaniechefs, je einem Bataillons-Kommandeur bis hin zum Armee-Oberbefehlshaber eine Stellungnahme einzureichen, wie man eine bessere Würdigung sichtlich darstellen könnten. Dies konnten entweder weitere Ausführungen der oben genannten vier Punkte sein, oder aber auch neue Vorschläge (mit Entwurfszeichnung) beinhalten. Diese Stellungnahmen sollten dann bis zum 15 Juli 1943 von den Heeresgruppen gesammelt und vorgelegt werden. Es wurde den Oberbefehlshabern der Heeresgruppen freigestellt schon vorab eine Beurteilung der Vorschläge vorzunehmen.
In einer weiteren Vortragsnotiz aus dem Bestand Heerespersonalamt vom 28. August 1943 wird auf die bisher angeforderten Anregungen eingegangen. Folgende Punkte konnten festgestellt werden
Bei den Befürwortern für eine äußerliche
Kenntlichmachung gab es eine prozentuale Übersicht der Stellungsnahmen. Demnach entfielen
o45% auf eine Veränderung der Uniform (Ärmelband,
Stickerei am Oberarm, an der Brusttasche, an den Spiegeln)
o30% auf eine Ehrenwaffe
o20% auf einen neuen Orden
o10% Geschenke aller Art, Sondervergünstigungen
etc.
Auffallend war, dass gerade ab Divisionskommandeur aufwärts
für eine Ehrenwaffe votiert wurde.
A)
Kenntlichmachung an der Uniform
Als brauchbar bewertete Vorschläge für eine Kenntlichmachung an der Uniform wurden in der Reihenfolge der Bewertung dem Heerespersonalamt, Abteilung vorgelegt.
Anlage 1 a-e Ärmelband
2 a-c gestickte Ärmelabzeichen
3 a-c gestickte Abzeichen auf der Tasche
4 a-b Stickerei am Spiegel
5 a-d Stickerei am Hoheitsabzeichen
6 Goldener Knopf mit Abzeichen auf der Brusttasche
Leider waren dies Anlagen nicht Bestandsteil des Bestandes Heerespersonalamt im Bundesarchiv. Es wäre sicherlich sehr interessant gewesen diese Muster zu sehen.
Schaffung eines neuen Ordens
Hier gab es wohl nur einen Vorschlag der für erwähnenswert gehalten wurde. Demnach sollte für die im Ehrenblatt des Heeres Genannten gleichzeitig das Infanteriesturmabzeichen in Gold verliehen werden.
B)
Ehrenwaffe
Hier hatte man Bedenken, dass sie im Feld nicht zu jeder Uniform getragen werden kann und für jeden gleichmäßig sei, egal ob für Offiziere, Unteroffiziere oder Mannschaften. Hinzu kam, dass eine Ausgabe während des Krieges möglich sein müsste
Ehrendolch
Dieser wurde am häufigsten vorgeschlagen. Hier hatte man aber Bedenken, dass die Waffe nicht im Felde und im Frieden auch nur zu bestimmen Anlässen getragen werden könnte. Von vielen Vorschlägen bezüglich eines Ehrendolchs wurde der hohe ideelle und traditionelle Wert hervorgehoben. Der Dolch sollte auch gleichermaßen an Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften verliehen werden. Besonders wurde auch betont das ein solcher Dolch auch von den Nachkommen Gefallener getragen werden kann.
Es wird noch Bezug auf Vorschläge 7 a-b und Stellungsnahmen 7 c-h diesbezüglich hingewiesen, leider sind auch diese nicht Bestandteil des Bestandes.
Ehrenpistole
Der Vorschlag nach einer Ehrenpistole war wohl etwas Neues, aber wurde als: „… den Anforderungen sehr entsprechend.“ Bewertet. Die Stellungsname 8 a (Generalfeldmarschall von Manstein), 8 b und 8 c wurden als bemerkenswert bezeichnet, leider sind auch diese Stellungsnahmen nicht vorhanden. Die Ehrenpistole wurde zwar als nicht so traditionell wie ein Dolch, Säbel oder Seitengewehr angesehen. Aber eine Pistole sei aber ein schönes Symbol der Wehrhaftigkeit und zeitgemäßer. Man schlug eine Pistole vor (P 38 oder Walter PPK) mit silbernen Griffschalen, eingravierten Namen, Ort und Tag der Tat. Eine solche Pistole könnte im Felde aber auch in Friedenszeiten zu jedem Dienst, bei allen Organisationen getragen werden. Tragevorrichtung am Gehänge, auch ohne Koppe, Unterbringung in einer Tasche, die den gravierten Griff freilässt sollten noch entwickelt werden.
C)
Geschenke und Sondervergütungen
Wie z.B. Uhr, Ring, Pokal, Ernennung zum Ehrenbürger der Heimatstadt, Sonderurlaub wurden vorgeschlagen, aber wurden eher negativ gesehen, dass die dem ideellen Wert einer Auszeichnung nicht gerecht würden
D)
Herausstellung in der Presse etc.
Wurde allseits begrüßt. Veröffentlichung des Ehrenblattes in der Gesamtpresse oder Namensnennung mit Schilderung der Tat wurden als brauchbare Vorschläge bewertet
Interessant ist die abschließen Stellungsname von der Abteilung P5 (g) des Heerespersonalamtes
Demnach äußerte man sich zu den Vorschlägen wie folgt:
„Falls eine Änderung der Uniform beabsichtigt ist, wir die Schaffung eines Ärmelbandes (Anlage 1a oder 1b, oder Stickerei am Spiegel (Anlage 4a) vorgeschlagen. Eine sehr gute Lösung ist der Knopf (6). Dies ist allerdings ein neuer Orden unter Benutzung des E.K. Unter Berücksichtigung des hohen ideellen Wertes für Gegenwart und Zukunft schlägt P5 die Stiftung einer Ehrenwaffe vor. Trotz des höheren traditionellen Wertes des Ehrendolches, dessen Verleihung während des Krieges wohl nicht möglich ist, wird die Schaffung einer Ehrenpistole als modernerund zurzeit praktischer vorgeschlagen. Um grundsätzliche Entscheidung, welche Form weiter entwickelt werden soll wird geben“
Im Tätigkeitsbericht Abteilung P5 vom Oktober 1943 findet sich dann ein weiterer Hinweis auf die Ehrenblattspange. Wie es scheint ist in der Zwischenzeit wohl doch die Entscheidung gefallen einen neuen Orden zu schaffen. So schreibt der Bericht, dass zur äußerlichen Kenntlichmachung der im Ehrenblatt Genannten Muster von Eichenblättern, die auf dem E.K. Band zu tragen sind zur Entscheidung im Führerhauptquartier vorgelegt worden. Es wurde aber noch ein Muster in Auftrag gegeben. Ein Eichenkranz in goldener und silberner Form.
Erst mit dem Tätigkeitsbericht Januar 1944 finden sich dann neue Informationen zum endgültigen und bekannten Aussehen der Ehrenblattspange des Heeres. Demnach hat Hitler dann am 04.01.1944 die endgültige Form der Ehrenblattspange festgelegt. Hakenkreuz im Eichenkranz in goldener Ausführung.
Daraufhin wurden am 16.01.1944 5000 Ehrenblattspangen und 2500 Spangen in verkleinerter Form in Auftrag gegeben. Lieferfirma für diese ersten 5000 Spangen war die Firma Otto Klein & Co, Hanau.
Zwischen dem 06. Und 17. Januar wurden vier Entwürfe für die Durchführungsbestimmungen vorgelegt und am 17. Januar dann endgültig entschieden, dass die Ehrenblattspange von Inhabern des E.K. 2. Klasse 1914 und E.K. 2. Klasse 1939 gleichmäßig auf dem Band 1939 im Knopfloch und nicht an der Ordensschnalle getragen werden sollen. Die Ehrenblattspange in verkleinerter Form wurde daraufhin bei der Lieferfirma wieder abbestellt.
Im Tätigkeitsbericht von Februar1944 wird noch einmal aufgeführt das die Stiftungs- und Durchführungsbestimmungen in den Heeresmitteilungen vom 21. Februar 1944 unter Nr. 83 und 86 veröffentlich wurden. Es wurde auch eine Pressenotiz erarbeitet, Fotos der Ehrenblattspange gemacht und an das Deutsche Nachrichtenbüro versendet.
Es wurde ja auch der Vorschlag aufgeführt, die Tapferkeitstaten auch in der der heimischen Presse zu würdigen. In einem Schreiben vom 25. Februar 1944 an die Heereswesen-Abteilung wurde angeregt am Geburts- und Heimatort des Genannten sowie am aktuellen Aufenthaltsort der Angehörigen in der Gau-Presse eine 10 Zeilen Notiz und in der örtlichen Presse eine ausführliche Schilderung der Tat die zur Verleihung geführt hat zu veröffentlichen.
Die ersten Spangen sollten dann am 15. März 1944 geliefert werden.
Neben der Firma Klein wurde auch noch die Firma Juncker als Hersteller für die Ehrenblattspange des Heeres später aufgeführt. Durch den Ausfall der Firma Juncker konnten im Februar 1945 keine Spangen mehr geliefert werden. So zumindest lauft Tätigkeitsbericht Februar der Abteilung P5. Allerdings hat man in Zusammenarbeit mit dem Wehrmachtsbeschaffungsamt Erfurt insgesamt 10.000 Spangen bei drei verschiedenen Firmen für das Jahr 1945 in Auftrag gegeben. Ob es sich hierbei um die Firmen Otto Klein, Juncker und eine weitere unbekannte Firma handelt, oder aber um drei völlig andere Firmen ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Erstaunlich aber, dass man selbst Ende Februar/Anfang März 1945 immer noch für das komplette Jahr 1945 Bestellungen für Orden in Auftrag gegeben hat.