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Ähnlich wie bei Orden und Ehrenzeichen gab es vor
Kriegsbeginn, aber auch in der Anfangszeit des Krieges nur bedingte, für alle
Hersteller geltenden Regelungen was z.B. die Herstellung der Orden betraf, deren Verkauf im Einzelhandel, die Preiskalkulation, die Gestaltung der
Schaufenster etc. oder die Verpackung. Hier soll eine kurze Übersicht
über die Entwicklung der Vereinheitlichung der Verpackungsmittel gezeigt werden.
In den Unterlagen des Bundesarchivs findet man verschiedenste Hinweise auf Verpackungsmaterial, so z.B. in einem Schreiben der Präsidialkanzlei vom 26. April 1939 an die Firma Franz Mänert aus Gablonz bezüglich der Auftragserteilung zur Herstellung und Lieferung der Medaille zur Erinnerung an den 1. Oktober 1938. Darin heißt es:
… Die Medaille – mit Seidenpapier umwickelt – ist in eine Papptüte nach der Ihnen bereits zugegangen Mustertüte zu legen. Die Rückseite der Tüte ist mit dem Namen – Stempel – Ihrer Firma zu versehen…
Man kann also annehmen, dass zumindest bei Aufträgen der Präsidialkanzlei, es eine Standardisierung bezüglich Verpackungen gegeben hat bzw. es entsprechende Vorgaben gab. Anders verhält es sich jedoch mit den Stücken die für den privaten Handel produziert wurden. Hier gab es noch keine einheitlichen Regelungen, Vorgaben oder gar einen gewissen Standard
Erst nach Gründung der Leistungsgemeinschaft der Deutschen Ordenshersteller – LDO am 15. Juli 1940 wurde das Thema Verpackungen verstärkt in Angriff genommen. Einen ersten Hinweis findet man in der November Ausgabe von 1940 in der Zeitschrift „Schwert und Spaten“. In dem Artikel „Ordenshersteller fassen wichtige Beschlüsse“ in dem über die verschiedenen Maßnahmen der LDO berichtet wird. Unter anderem wird eine Kennzeichnung der Waren und der Verpackung vorgeschlagen. Vorschläge dazu sollen noch ausgearbeitet werden. Bezüglich der Verpackung in Form von Etuis und Kästchen für Orden und Ehrenzeichen wurde eine gemeinsame Beschaffung beschlossen. Für die Ausarbeitung von Vorschlägen wie die Verpackung in Einklang mit der: …Würde des jeweiligen Ordens bzw. Ehrenzeichen zu bringen… „ist wurden einzelne Mitglieder bestimmt. Ein weiterer Vorschlag, der große Aufmerksamkeit innerhalb der LDO erregte, war die Herstellung eines Gütezeichens, das gemeinschaftlich durch erschaffen werden sollte. Dieses Gütezeichen sollte jede Verpackung bekommen, in Kombination mit dem Kennzeichen des Herstellers. Man kann davon ausgehen, dass man es sich hier um das LDO Logo und die LDO-Nummern handelt.
In der Dezember Ausgabe von 1940 in der Zeitschrift
„Uniformenmarkt“ wird das Thema einheitliche Verpackung ebenfalls besprochen.
Dort heißt es unter anderem:
… Auch rein äußerlich sollen Orden und
Ehrenzeichen nur noch in würdiger Form zum Verkauf gelangen. Es sind Maßnahmen
für die Schaffung einer einheitlichen Verpackung vorgesehen, die das Zeichen
der Leistungsgemeinschaft tragen wird. In Zukunft werden also alle Händler, um
Schwierigkeiten und Beschlagnahme ihrer Ware aus dem Wege zu gehen, darauf zu
achten haben, daß die Verpackung der einzelnen Stücke das Zeichen der
Leistungsgemeinschaft trägt. Der „UM“ wird die Leser in einem der nächsten
Hefte mit den von der Leistungsgemeinschaft hausgegebenen Etuis bzw. Kartons
bekanntmachen und Abbildungen zeigen.“
Diese ganzen Vorschläge und Maßnahmen finden ihren Niederschlag in einer Mitteilung der Präsidialkanzlei, abgedruckt in der Januar Ausgabe 1941 in „Schwert und Spaten“
Bezogen sich diese Richtlinien zunächst noch auf aktuelle
Auszeichnungen, so änderte sich dies mit der Veröffentlichung einer Mitteilung der
Präsidialkanzlei in der Juli Ausgabe 1941 von „Schwert und Spaten“. Darin heißt
es:
… Die Präsidialkanzlei des Führers weist den Einzelhandel darauf hin, daß
künftig auf dem Gebiet der Orden und Ehrenzeichen des Großdeutschen Reiches und
vom 1. 1. 1942 auch auf den Weltkriegsauszeichnungen nur Erzeugnisse der
konzessionierten Hersteller bezogen und gehandelt werden dürfen. Diese sind
kenntlich an der Verpackung, die mit dem Kennzeichen der Leistungsgemeinschaft
der deutschen Ordenshersteller LDO versehen ist….
Die nachfolgende Übersicht aus Schwert und Spaten von März1941 listet noch einmal alle Vorgaben detailliert auf und wird deshalb hier involler Länge gezeigt. Interessant ist der Hinweis auf die drei ineinanderverschlungenen Buchstaben des LDO Logos. Die einzelnen Etuis werden zum Ende des Beitrage exemplarisch gezeigt.
Bezogen sich diese Richtlinien zunächst noch auf aktuelle
Auszeichnungen so änderte sich dies mit der Veröffentlich einer Mitteilung der
Präsidialkanzlei in der Juli Ausgabe 1941 von „Schwert und Spaten“. Darin heißt
es:
… Die Präsidialkanzlei des Führers weist den Einzelhandel darauf hin, daß
künftig auf dem Gebiet der Orden und Ehrenzeichen des Großdeutschen Reiches und
vom 1. 1. 1942 auch auf den Weltkriegsauszeichnungen nur Erzeugnisse der
konzessionierten Hersteller bezogen und gehandelt werden dürfen. Diese sind
kenntlich an der Verpackung, die mit dem Kennzeichen der Leistungsgemeinschaft
der deutschen Ordenshersteller LDO versehen ist….
Es konnten leider keine Hinweise darauf gefunden werden warum, aber wenig später wurde das Logo der LDO verändert.
Hier noch einmal die direkte Gegenüberstellung der beiden Logos. Die 2. Form wurde dann auch bis zum Ende des Krieges nicht mehr verändert.
Nachfolgend Beispiele für die in der Mitteilung vom 1. März aufgeführten Etuis und Schachteln. Möglich das die Beschreibungen einfach
gehalten wurden, zeigt es sich doch, dass es zu jeder angegebenen von Verpackungsmittel unterschiedliche Varianten gibt. Die gezeigte Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, es wird aber versucht nach und nach fehlende Verpackungsmittel zu ergänzen.
Auch wenn die Menge an Verpackungsmitteln recht hoch gewesen sein dürfte, so sind nur wenige Etui- oder Papiertütenhersteller bekannt. Bei den Etuiherstellern wären das die Firma Lieberknecht und Schurg, August Schmelzer & Sohn und dieEtuifabrik Fritz Hunger KG. Bei den Zellstoffbeutel Firmen ist bisher nur Papierwarenfabrik M. Niedermayrnachweislich bekannt. Interessant ist, dass diese Firma auch über eine eigene Druckerei zur Beschriftung der Erzeugnisse verfügt hat.
1. Volletui, schwarz
2. Halbetui I, schwarz
3. Halbetui II, braun
4. Halbetui III, blau
5. Halbetui IV, grau
6. Halbetui V, grün
7. Karton I, grau
8. Karton II, braun
9. Karton III, blau
10. Karton IV, rot
Papierbeutel für Verkleinerungen 16 mm
Eine weitere Variante mit anderen Abmessungen
Zellstoffbeutel für Verkleinerungen mit dem LDO Logo der 2. Form
Papierbeutel für Verkleinerungen 8,5 mm
Weitere Hinweise zu einheitlichen LDO Verpackungen konnten in der Primärliteratur nicht gefunden werden. Es gibt aber durchaus noch weitere Verpackungsmittel die von der LDO vorgeschrieben und benutzt wurden. Nachfolgend werden verschiede Verpackungsmittel gezeigt.
Diese Art von Zellstoffbeutel gibt es mit verschiedenen nachträglich aufgebrachten Stempelungen für verschiedene Auszeichnungen (Panzerkampf-, Allgemeines Sturmabueichen, Kraftfahrbewährungsabzeichen) oder auch einfach nur mit der LDO-Nummer des Herstellers.
Cellophantüte für verschiedene Auszeichnungen mit Stempelaufdruck der LDO und dem bekannten Hinweis wie er auch auf den Zellstoffbeuteln zu finden ist.