Blog Post

Tapferkeits- u. Verdienstauszeichnung für Ostvölker - Die Entstehung

Bastian Brücker • Okt. 07, 2020

Ein Überblick über die Entwicklung

Der folgende Beitrag soll die Entstehung der Tapferkeits- und Verdienstauszeichnung für Angehörige der Ostvölker veranschaulichen. Beginnend mit der Überlegung zur Schaffung dieser Auszeichnung, den sich im Laufe der Zeit ständig angepassten Verleihungsbestimmungen, den verschiedenen Stufen der Auszeichnung, den Herstellern und deren nachweisbaren Produktionszahlen bis hin zu den Verleihungsurkunden.

In einem Schreiben vom 12. Februar 1942 des Oberkommandos der Wehrmacht an das Oberkommando des Heeres, der Marine, des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe und dem SS-Führungshauptamt gibt es einen ersten schriftlichen Hinweis in dem noch einmal genau festgelegt welche Auszeichnungen an die sogenannten Ostvölker eben nicht verliehen werden dürfen.

… Der Führer hat entschieden, dass an die unter dem Befehl der deutschen Wehrmacht, im Rahmen bzw. in Verbänden der deutschen Wehrmacht, kämpfenden Freiwilligen fremder Volksstämme aus der von den Bolschewisten befreiten Gebieten Kriegsauszeichnungen, wie Eiserne Kreuz usw., zunächst nicht verliehen werden dürfen. Dagegen ist de Führer einverstanden, dass das Sturmabzeichen, die Ostmedaille und das Verwundetenabzeichen gemäß der für die deutsche Wehrmacht bestehenden Bestimmungen verliehen werden kann…

Diese Regelung konnte auf Dauer aber nicht durchgehalten werden. Die Anzahl der Freiwilligen verschiedenster Ethnien wurde immer größer und man überlegte diese auch durch spezielle Auszeichnungen für ihre Leistungen auszuzeichnen.

Einen ersten Hinweis auf die Stiftung einer besonderen Tapferkeitsauszeichnung für Freiwillige der besetzen Ostgebiete liefet ein Schreiben des OKW vom 22. Mai 1942 an den Reichsminister der besetzten Ostgebiete und den Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei des Führers.

Darin heißt es:

… Der Führer hat sich mit dem Vorschlag zur Stiftung besonderer Tapferkeitsauszeichnungen für Freiwillige der besetzten Ostgebiete einverstanden erklärt und den Chef des Oberkommandos der Wehrmacht beauftragt, den Entwurf der beabsichtigten Auszeichnung mit Stiftungsurkunde und Verleihungsbestimmungen im Benehmen mit dem Staatsminister und dem Chef der Präsidialkanzlei und dem Reichsminister für die besetzten Ostgebiete aufzustellen und vorzulegen.

Anbei ein Vorentwurf

a) für ein „Ostkreuz“

b) für eine „Kaukasische Freiheitsmedaille“

mit der Bitte um baldige Stellungnahme. (zu b) ist eine Medaille gewählt, da die Kaukasier Mohammedaner sind und an der Kreuzform Anstoß nehmen könnten.)

Es wird vorgeschlagen, nach Eingang der Äußerungen eine gemeinsame Besprechung beim Staatsminister und Chef der Präsidialkanzlei abzuhalten…

Leider sind die Anlagen nicht vorhanden. Dafür aber Vorentwürfe für beide Auszeichnungen. Aus diesen soll wie folgt zitiert werden.

Für das Ostkreuz

Als sichtbares Zeichen der Anerkennung des tapferen Einsatzes Freiwilliger aus den befreiten Ostgebieten, die unter dem Befehl der deutschen Wehrmacht kämpfen, genehmige ich die Einführung des

                        Ostkreuzes

Die Bestimmungen über die Verleihung erlässt nach meinen Weisungen der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht.

                          II

                    Durchführungsbestimmungen

           Oberkommando der Wehrmacht    Führerhauptquartier

1.Beschreibung (Muster wird noch vorgelegt)

(Steckkreuz, auf der linken Brustseite zu tragen)

2.Das Ostkreuz wird ausschließlich als Kampfabzeichen für besondere Tapferkeit vor dem Feind an Freiwillige aus den Ostgebieten – ausschließlich Kaukasier – verliehen, die unter deutschem Oberbefehl kämpfen. An diesen Personenkreis ist die Verleihung des EK nicht zulässig.

3.Verleihungsberechtigt ist der nächste Befehlshaber der deutschen Wehrmacht in der Stellung mindestens eines Divisions-usw. Kommandeurs.

4.Jeder Beliehene erhält eine Besitzurkunde, deren Gestaltung den Verleihungsdienststellen überlassen wird.

5.Die Wehrmachtteile zeigen ihren Bedarf unmittelbar der Präsidialkanzlei des Führers an.


Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht.

Für die kaukasische Freiheitsmedaille lautete der Text ähnlich. Hier die Unterschiede

Als sichtbares Zeichen der Anerkennung des tapferen Einsatzes der Freiwilligen der kaukasischen Legionen im Freiheitskampf gegen den bolschewistischen Feind genehmig ich die Einführung der

                     Kaukasischen Freiheitsmedaille

2. die kaukasische Freiheitsmedaille wird ausschließlich als Kampfabzeichen für besondere Tapferkeit vor dem Feinde an Angehörige der unter deutschen Oberbefehl kämpfenden kaukasischen Legionen verliehen; an diesen Personenkreis ist die Verleihung des EK nicht zulässig.

Es besseren Übersicht gab es ein Schreiben des OKH an die Oberkommandos der Heeresgruppen, AOK, PZ.AOK des Ostens, Befehlshaber der Heeresgebiete und eine Menge weiterer Dienststellen, datiert vom 10. August 1942. In diesem Schreiben wurde noch einmal auf die Wichtigkeit der „Freiwilligen Landeseinwohner der besetzten Ostgebiete und Kriegsgefangenen im Einsatz im Feldheer“ eingegangen und eine genaue Definition.

Hinsichtlich des Einsatzes und der Behandlung wurde wie folgt unterschieden: …

1.Angehörige der Turk-Völker und Kosaken, die als gleichberechtigte Mitkämpfer Seite an Seite mit den deutschen Soldaten gegen den bolschewistischen Feind kämpfen. Hierzu gehören:

(1)Turk-Btlne. Einschließlich Turk-Bau-Btlne usw.

(2)Kosaken-Einheiten

(3)Krim-Tartaren

Zu den Turk-Völkern wurden gezählt:

Turkmenen, Usbeken, Kosaken, Kirgisen, Karalpaken, Tatschiken, Aserbaidschaner, Armenier (vorallem aus Karabagh), Georgier (inklusive Adscharen und Süd-Osseten), Adiger, Abschasen, Karbardiner, Karatschaier, Bakaren, Nord-Osseten, Inguschen, Tschetschenen, Kumüken, Awaren, Laken, Darginer, Kürinen, sonstige „Daghestander“, Tataren, Wolga-Tataren, Baschkiren. (siehe auch OKH/GenStdH Ausb.Abt./O.Qu.IV/Org.Abt. (II) Nr.2380/42 g.K.vom 02.06.1942)

2.Landeseigene Sicherungsverbände aus freiwilligen Landeseinwohnern bzw. entlassende Kriegsgefangene, die sich im Op. Gebiet zur Sicherung ihrer Heimat gegen abgesprengte Teile des russischen Heeres, Partisanen und bolschewistische Anführer zur Verfügung gestellt haben. Hier gehören:

Die estnischen, lettischen, litauischen, finnischen, weißruthenischen, ukrainischen und volksdeutschen Sicherungseinheiten und –verbände, die in truppenmäßiger Gliederung im Op. Gebiet eingesetzt sind.

3.Schutzmannschaften (Ordnungsdienst) im Op. Gebiet

Hierzu gehören die aus freiwilligen Landeseinwohnern bzw. entlassenen Kriegsgefangenen der besetzten Ostgebiet zu polizeilichen Bewachungszwecken gebildeten und im Op. Gebiet geschlossenen oder im Einzeldienst bodenständig eingesetzten Schutzmannschaftsverbände (Ordnungsdienst). Voraussetzung ist, dass sie hauptamtlich, nicht nur gelegentlich oder vorübergehen im Ordnungsdienst tätig sind. Hierunter fallen:


Bei Heeresgruppe A und B - die „Hilfswachmannschaften“

Bei Heeresgruppe Mitte - der „Ordnungsdienst“

Bei Heeresgruppe Nord - die „Hilfswachmannschaften u. Einwohnerkampfverbände“


4.Die freiwilligen Landeseinwohner und entlassenen Kriegsgefangenen, die in der Truppe für dauernd als Hilfsdienst eingesetzt sind.

5.Die Landeseinwohner, die vorübergehend zu besonderen Arbeiten herangezogen werden (Spanndienst, Straßenarbeiten, Schneeräumung, Stellungsbau usw.)

Hierzu zählen auch die in den besetzten Ostgebieten angetroffenen Angehörigen russischer Nationalität, auch wenn sie nicht in den besetzten Ostgebieten beheimatet sind.

6.Kriegsgefangene die nur zur Arbeit (wie unter 5) herangezogen werden


Die Einsatzrichtlinien für die einzelnen Freiwilligen sahen wie folgt aus:

a)Turk-Kriegsgefangene, die sich freiwillig zum Kampf gegen den Bolschewismus auf deutscher Seite melden, werden nach entsprechender abwehrmäßiger Überprüfung und Umschulung, soweit sie tauglich sind, in Kampfbataillone eingestellt. Die nicht zum Kampfeinsatz, aber Arbeitseinsatz geeigneten Freiwilligen werden in Bau-Bataillone oderähnliche, von Fall zu Fall zu bestimmende Einheiten eingestellt. Mit der Einstellung in derartige Verbände gelten die Turk-Kriegsgefangenen als entlassen und führen die Bezeichnung „Turk-Legionäre“ Die Aufstellung der Turk-Bataillone erfolgt grundsätzlich durch OKH bzw. die von OKH eingesetzten Dienststellen. Die Einstellung von Turk-Legionären durch die Truppen und die Aufstellung von Turk-Einheiten durch die Truppe ist verboten.


b)Mit den Kosaken ist sinngemäß nach a) zu verfahren. Aufstellung erfolgt durch die Oberkommandos der Heeresgruppen, AOK, Befehlshaber der Heeresgebiete in
Kosaken-Hundertschaften (unberitten) und Kosaken-Schwadronen (beritten). Etatisierung ist bei Aufstellung oder nach Abschluss der Aufstellung zu beantragen. Zusammenfassung von Kosaken Einheiten in Kosaken-Bataillonen (unberitten) und Kosaken-Abteilungen (beritten) ist in jedem Falle bei OKH zu beantragen.


c)Krim Tartaren können im Bereich der Krim in Sicherungseinheiten zur Partisanenbekämpfung und im Küstenschutz eingestellt werden. Verwendung der Krim-Tataren als Kampftruppe an der Front ist nicht erlaubt.


d)Der Einsatz von freiwilligen Landeseinwohnern der besetzten Ostgebiete kann erfolgen:


1.Im dauernd bei der Truppe eingereihten Hilfsdienst

2.In den Versorgungstruppen, Bau-Btlnen., Brückenbau-Btln. Usw. die jedoch nicht zum unmittelbaren Kampf eingesetzt werden dürfen. Anwerbung bzw. Einstellung hat so zu erfolgen, daß der Arbeitseinsatz in der deutschen Kriegswirtschaft nicht beeinträchtigt wird. Die Regelung, für welche Truppen eine Einstellung freiwilliger Landeseinwohner in Frage kommt, ist grundsätzlich OKH vorbehalten.

3.Als örtliche Hilfspolizei im OP.Gebiet

Diese – soweit sie nicht in die Kgf.-Bewachung eingereiht sind – geht mit Übergabe des Op.Gebietes an die Zivilverwaltung grundsätzlich an die zuständige Polizeiverwaltung über. Die Einzelheiten sind jeweils zwischen den übergebenden und übernehmenden Dienststellen (Befh. Im Heeresgebiet bzw. OKW/Chef Kgf. und Reichskommissar) zu regeln.

Es wurde noch darauf hingewiesen, die Truppe zwar großenteils gute Erfahrungen mit Hilfswilligen gemacht hat, aber es nicht zu einer leichtsinnigen Vertrauensseligkeit kommen darf. Befürchtet wurden Rückschläge durch unzuverlässige Hilfswillige, aber auch das über diesen Weg Agenten eingeschleust werden konnten.

Das OKW informiert am 28. August 1942 das Heerespersonalamt darüber, dass:

… nach der Willensmeinung des Führers ist die Tapferkeits- und Verdienstauszeichnung nur für Angehörige der Ostvölker gestiftet worden.

Eine Verleihung an deutsche Wehrmachtsangehörige kommt daher nicht in Frage…

Allerdings führte diese Anweisung zu Problemen. Die Problematik das diese Auszeichnung nicht an Deutsche verliehen werden sollte fasst der Bericht des „Beauftragten Generals fürs Kaukasusfragen bei der Heeresgruppe A“ vom 09. Oktober 1942 wie folgt zusammen:

… Bei der Eitelkeit der Kaukasier und Turkestaner wird die Verleihung der vom Führer auf die Ostvölker gestifteten Auszeichnungen die Legionäre zu Leistungen anspornen. Die Verleihung der Auszeichnung auch an das deutsche Rahmenpersonal erscheint nach den bisher gemachten Erfahrungen erforderlich, da sonst der Wert der Auszeichnung in den Augen der Legionäre herabgemindert wird…

Dieser Bericht muss Wirkung gezeigt haben, denn bereits am 16. Oktober 1942 gibt es vom Chefadjutant der Wehrmacht beim Führer ein Schreiben aus dem Führerhauptquartier an das Oberkommando der Wehrmacht in dem es heißt:

 

… Der Führer hat aufVortrag entschieden, dass an die deutschen Offiziere, die als Führer vonOstvolk-Einheiten, soweit sie unmittelbar derartige Verbände führen oderinnerhalb dieser Verbände Dienst tun (z.Zt. in der Stellung bisBataillons-Kommandeur) neben dem EK II und EK I bei der Neuverleihunggleichzeitig mit dieser Auszeichnung, je einmal die „Tapferkeitsauszeichnungfür Angehörige der Ostvölker“ in Silber als Erinnerungsabzeichen verliehenwird.

 

Die Tragegenehmigungist unabhängig von der Dauer der Zugehörigkeit zu den Ostvolktruppen zuerteilen.

 

Diese einmaligeAuszeichnung gilt nur für den Kriegseinsatz dieser Formationen. Für dieVerleihung der „Verdienstauszeichnung“, z.B. an deutsche Beamte in denOstgebieten, kommt diese Regelung nicht in Frage….

 

Das Thema war damit aber noch nicht erledigt Bereits am 29. Oktober 1942 gab es weitere Bestimmungen zur Verleihung. In einem Schreiben des OKW wird wie folgt ausgeführt:

 

…. Der Führer hat zu er Frage der Verleihung der„Tapferkeitsauszeichnung für Angehörige der Ostvölker“ an deutscheWehrmachtsangehörige wie folgt entschieden:

 



 1.  Die „Tapferkeitsauszeichnung für Angehörige derOstvölker“ darf – um den Wert der Auszeichnung gegenüber Angehörigen derOstvölker sichtbar zu betonen – nur an die Deutschen Soldaten –und zwar als „Erinnerungszeichen“ verliehen werden, die derartige Verbände vonOstvölker-Einheiten unmittelbar führen oder innerhalb dieser Verbände Diensttun (z.Zt. in der Stellung bis Bataillons-Kommandeur).

 

 2.  Voraussetzung für die Verleihung ist der Besitzdes E.K.2.(1.) Klasse 1939 bzw. der Spangen zum E.K.2.(1.) Klasse oder derenVerleihung (in diesem Fall gleichzeitige Verleihung der„Tapferkeitsauszeichnung für Angehörige der Ostvölker“). Hierbei darf die„Tapferkeitsauszeichnung“ jeder Klasse nur einmal in folgernder Stufeverliehen werden:

 

2. Klasse in Silber in Verbindungmit der Spange zum E.K.2.Kl. bzw. E.K.2.K. von 1939

 

1. Klasse in Silber in Verbindungmit der Spange zum E.K.1.Kl. bzw. E.K.1.K. von 1939

 

Verleihungsberechtigtist der nächste Befehlshaber der deutschen Wehrmacht in der Stellung einesDivisionskommandeurs.

 

 3.  Diese einmalige Auszeichnung gilt nur für den Kampf einsatzdieser Ostvolkeinheiten. Für die Verleihung der „Ver dienst auszeichnungfür Angehörige der Ostvölker“, z.B. an deutsche Beamte in den Ostgebieten,kommt diese Regelung nicht in Frage…

 

Wie man aus den bisherigen Ausführungen sieht, war die Schaffung und die damit verbundenen Vorschriften gar nicht so einfach. Und es zeigte sich, dass diese neue Auszeichnung auch weiterhin für Diskussionen Anlass gab. Der General der Osttruppen schreibt am 21. Januar 1943 an das OKH:

… Insbesondere wird aus den Kreisen der Angehörigen der landeseigenen Verbände darüber Klage geführt, das dies Auszeichnungen bisher von den Angehörigen des deutschen Rahmenpersonals nicht getragen werden. Die Auszeichnung wird demgemäß von den Angehörigen der landeseigenen Verbände als minderwertig angesehen. Diese Auffassung muss beseitigt werden. Das Ansehen der Auszeichnung muss in den Augen der Angehörigen der landeseigenen Verbände gehoben werden. Besonderen Eindruck würde es machen, wenn demgemäß in Zukunft nicht nur den Angehörigen des Verbindungskommandos bzw. des deutschen Rahmenpersonal sondern auch den Sachbearbeitern bei den Heeresgruppen, AOK. usw., die die gesamten organisatorischen, Ausbildungs- und Ausrüstungsfragen bearbeiten, verliehen werden könnte. Besonders eindrucksvoll würde es sein, wenn die Auszeichnung auch von den Oberbefehlshabern, Befehlshabern, Divisionskommandeuren pp., denen landeseigene Verbände in großem Umfange unterstehen, getragen würde. Wenn auch gemäß o.a. Bezug vom 07.11.42 die Tapferkeitsauszeichnungen an das Rahmenpersonal verliehen werden kann, so sind doch bisher derart wenig Auszeichnungen an dies Kreise verliehen worden, dass es in keiner Weise bei den landeseigenen Verbänden zum Ausdruck kommt. Hinzu kommt, dass gemäß o.a. Bezug der den Angehörigen der landeseigenen Verbände naturgemäß nicht unbekannt geblieben ist, dass die Auszeichnung an das deutschen Rahmenpersonal nur „als Erinnerungszeichen“ verliehen werden darf. Darin erblicken die Angehörigen der landeseigenen Verbände eine Minderung des Ansehens dieser Auszeichnung, die ihnen als Tapferkeitsauszeichnung verliehen wird…

Es gab noch weitere kritische Anmerkungen, so z.B., dass es für deutsches Rahmenpersonal wie Rechnungsführer, Verpflegungsunteroffizier schwer bis gar nicht möglich das Eiserne Kreuz 1 oder 2 Klasse bzw. die Spangen dazu, zu erhalten. Es wurde angeregt ob nicht auch das Kriegsverdienstkreuz 1. Klasse oder 2. Klasse analog zum Eisernen Kreuz als Grundlage für die Verleihung der 1. und 2. Klasse in Silber Anwendung finden könnte.

Weitere Aspekte waren eine beschleunigte Belieferung mit Auszeichnungen der 1. und 2. Klasse in Silber zur Auszeichnung des deutschen Rahmenpersonals, und das bei der Verleihung der Auszeichnung an die landeseigenen Verbände, insbesondere an die Schwerverwundeten, großzügig zu verfahren sei.

Diese Vorschläge finden sich auch z.T. in den Mitteilungen der Allgemeinen Heeresmitteilungen wieder. Es ist interessant zu sehen wie sich im Laufe der Zeit die Bestimmungen immer mehr der den Gegebenheiten bzw. Anforderungen angepasst haben.

Interessant ist, dass noch nicht vorgesehen war, das die 1. Klasse in Gold nicht an deutsche Führer von geschlossenen Ostvölkereinheiten verliehen werden sollte. Eine Ausnahme stellt jedoch der Sonderverband Brandenburg mit dem Divisionsführer Oberst von Pfuhlstein da. So schreibt die 2. Staffel des Heerespersonalamts:

… Die Verleihung der beantragen 1. Klasse in Gold ist, wie eingangs ausgeführt zwar nicht vorgesehen, erscheint aber für einen Inhaber des Ritterkreuzes als entsprechend.

Durch diese Regelung würde auch die 1. Klasse der Tapferkeitsauszeichnung in Gold wie das Ritterkreuz zum E.K. eingestuft bzw. gewertet sowie die Bedeutung dieser Stufe dementsprechend besonders herausgestellt werden. Es würde damit verhindert, dass diese hohe Auszeichnung allzu frühzeitig von den Verleihungsdienststellen zugebilligt wird...

von Bastian Brücker 14 März, 2023
Es ist nicht immer so leicht wie man es sich vorstellt
von Bastian Brücker 11 Dez., 2022
Rudolf Lucke & Co
von Bastian Brücker 14 Juni, 2022
Hensler & Schumann
von Bastian Brücker 30 Mai, 2022
Gedanken zu "stone-mint" Stücken. Wenn manchmal etwas nachgeholfen wird.
von Bastian Brücker 12 Apr., 2022
Ähnlich wie im Beitrag „Warum Urkunden sammeln“ gibt es auch zum Thema Fotos sammeln eine Vielzahl von Gründen warum diese gesammelt werden. Einer sammelt Portraitfotos von einem Regiment, weil er sich mit der Geschichte des Regiments befasst oder ein Angehöriger vielleicht in diesem Regiment gedient hat. Andere suchen Portraitfotos mit seltenen und ungewöhnlichen Ordenskombinationen. Wieder andere haben sich zum Beispiel auf Fotos von Gebirgsjägern spezialisiert. Oft ist es auch eine Kombination aus alle dem.
von Bastian Brücker 27 Jan., 2022
Die Reichsbetriebsnummer als Bestandteil des Maschinellen Bereichtswesen
von Bastian Brücker 17 Okt., 2021
Quellen, Vorgehensweisen und Berwertung
von Bastian Brücker 23 Mai, 2021
Abgelehnte Vorschläge für Auszeichnungen
von Bastian Brücker 04 Apr., 2021
Der militärische Werdegang eines Ritterkreuzträger und Träger von vier Panzervernichtungsabzeichen
von n.n. 20 Jan., 2021
3 Urkunden für eine Verleihung
Show More
Share by: