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Schutzwall-Ehrenzeichen Teil 5 - Zellstofbeutel und Bänder

Bastian Brücker • 1. Juni 2020

Die Bänder, Tüten und Etuis

Nachdem die Verordnung zum Schutzwall-Ehrenzeichen am 02. August 1939 veröffentlicht wurde gingen direkt Nachfragen zur Herstellung der Bänder und Verpackungsmittel bei der Präsidialkanzlei ein. Eine dieser Firmen war die Firma Vereinigte Etuifabriken aus Unterreichenbach, Pforzheim. Diese Firma reichte direkt ein Muster ein, verbunden mit der Bitte die Anschriften von in Frage kommenden Herstellern zu übermitteln.

Die Präsidialkanzlei antwortete am 11. August kurz und knapp und teilte der Firma mit:

…, dass die Lieferung des Deutschen Schutzwall-Ehrenzeichens nicht in Etuis, sondern in Papierbeuteln erfolgen soll…

Es gibt allerdings eine Ausnahme, wie eine Rechnung der Vereinigten Etuiwerke zeigt. Demnach wurden 6 Etuis auf besondere Anordnung beschafft und an Göring und weiteren 5 Männern die am 23. November 1939 mit dem Deutschen Schutzwall-Ehrenzeichen beliehen wurden verausgabt. Diese weiteren Männer waren Generaloberst von Witzleben, General der Flieger Kitzinger, der Inspekteur der Festungen Generalleutnant Jacob, Reichsarbeitsführer Konstantin Hierl und der Reichsleiter der NSDAP , Dr. Ley.

In der Rechnung finden sich folgende Details zum Etui

-Etui für 1 Orden und 1 Fach für Band

-6,3 x 11,3 cm a/braun Saffianleder

-mit./1 Goldlinie i./braun Samt (H)m/

-creme Atlaskissen

-Preis pro Stück 8 RM

Weitere Anfragen bezüglich Etuis für das Schutzwall-Ehrenzeichen finden sich in dem Bestand des Bundesarchivs nicht mehr. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass im späteren Kriegsverlauf man dazu übergangen ist Etuis statt Zellstoffbeutel zu verwenden.

Papiertüten Hersteller

M. Niedermayr

Die Firma Niedermayr aus Rosenheim ist die bisher einzig bekannte Firma die nachweislich Zellstoffbeute für Orden und Ehrenzeichen gefertigt hat. Der folgende Schriftverkehr zwischen der Firma und Präsidialkanzlei zeigt wie sehr von Seiten der Präsidialkanzlei auch auf Kleinigkeiten wie Farbe etc. geachtet wurde.

23. Juli 1939 – Anfrage für 30.000 Zellstoffbeutel erhalten. Anfrage an die Präsidialkanzlei ob es bestimmte Anforderungen an das Papier gibt und mit welchem Bedarf gerechnet wird. Der Kunde wäre mit Papier orange Cellulose 120/25 einverstanden.

04. August 1939 – Schreiben an die Präsidialkanzlei mit 10 Mustern, in der gleichen Größe wie für die Sudetenmedaille, aber Unterschied in der Papierfarbe.

30. August 1939 – Präsidialkanzlei schickt Muster des Bandes mit der Bitte die Farbe des Papiers der braunen Farbe des Bandes anzupassen. Die Papierqualität des Musters ist ok. Papierbeutel sollen auf der Vorderseite mit dreizeiligen Aufdruck „Deutsches Schutzwall-Ehrenzeichen“ versehen werden. Auf der Rückseite die Lieferfirma .

07. September 1939 – neue Muster werden vorgelegt, wobei die Muster nur in Bezug auf Größe, Machart und Aufdruck massgebend sind. Die Papierfarbe ist noch abweichend da es aus fabriktechnischen Gründen nicht möglich ist das Papier für so eine kleine Anzahl von Mustern einzufärben

14. November 1939 – Niedermayr äußert sich verwundert darüber das die Zellstoffbeutel die an Lauer und Wernstein geliefert wurden von der Präsidialkanzlei beanstandet wurden. Man verweist auf den Brief vom 07. September 1939. Man hat die Tönung des Papiers der des Bandes angepasst, nur aus technischen Gründen konnte der Glanz des Bandes auf dem Papier nicht erzielt werden.

17. November 1939 – Präsidialkanzlei merkt an, dass die Papierqualitäit nicht etwas von den vorgelegten Mustern abweicht, sondern erheblich. Da man aber bei der Prüfung festgestellt hat, das die Zellstoffbeutel in braun Bast I besser zur Farbe des Ordensbandes passen als der orangefarbene Zellstoffbeutel besteht geht die Lieferung in braun Bast I keine weitere Einwendung.

 

Leist ist es nicht möglich zu bestimmen ob der hier gezeigte Zellstoffbeutel aus einer frühen oder späten Lieferung stammt. Es gibt bei den Zellstoffbeuteln unterschiedliche Farbtöne des Papiers und Abweichungen bei der Schriftart. Ob diese produktionstechnisch bedingt ist, oder eine Folge der Aussetzung von Licht und anderne Dingen kann hier nich abschließend geklärt werden. Ebenso gibt es unterschiedliche Ausführungen bei der Schrift. Diese ist teilweise nicht so dick und auf der Rückseite ist die die Schriftart eine andere.

 

Ordensband Hersteller

Bevor auf die einzelnen Hersteller eingegangen wird noch etwas grundsätzliches zum Thema Bänder und deren Herstellung. In der April Ausgabe der Zeitschrift Uniformenmarkt gibt es einen Bericht in dem exemplarisch erklärt wird wie die Bänder hergestellt wurden.

In dem Schriftverkehr zwischen den Herstellern und der Präsidialkanzlei taucht auch immer wieder der Begriff "Moiré". Was es damit auf sich hat, wird in dem folgenden Artikel der gleichen Ausgabe beschrieben.

Zunächst werden Firmen vorgestellt die bezüglich Bänder Anfragen gestellt haben, aber von denen nicht überliefert ist ob sie die Bänder auch gefertigt haben.

Heinrich Nierhaus

07. August 1939 – Bitte um Übermittlung eines Musters und Herstellungsvorschrift

30. August 1939 – Präsidialkanzlei schickt Muster und Vorschrift

Hinterleitner, Brunnacker & Co

15. August 1939 - Bitte um Übermittlung eines Musters, und Liste der Firmen die zur Herstellung des Abzeichens in Frage kommen

30. August 1939 – Präsidialkanzlei schickt Muster und Vorschrift

Heinrich Weyrich

 

03. August 1939 - Bitte um Übermittlung eines Musters

 

31. August 1939 - Präsidialkanzlei schickt Muster

 

Rudolf Löwer

25–. August 1939 - Bitte um Übermittlung eines Musters, und Liste der Firmen die zur Herstellung des Abzeichens in Frage kommen

04. September 1939 – Präsidialkanzlei schickt Muster und Vorschrift mit dem Hinweis Beschaffung der Bänder ist Sache der Metallwarenfabriken

Karl Loy

 

09. September 1939 - Bitte um Übermittlung eines Musters

 

13. September 1939 - Präsidialkanzlei schickt Muster

 

Friedrich von Nivenheim & Co

01. November 1939 - Bitte um Übermittlung eines Musters und Herstellungsvorschrift

07. November 1939 - Präsidialkanzlei schickt Muster und Vorschrift

Gebr. Kluge

Rausch & König

29. November 1939 - Bitte um Übermittlung eines Musters und Herstellungsvorschrift

02. Dezember 1939 - Präsidialkanzlei schickt Muster und Vorschrift

12. Dezember 1939 – schickt Muster ein und bitte um Liste der Firmen die mit der Herstellung beauftragt wurden

Nun zu den Firmen die entweder Bänder geliefert haben, und/oder deren Bänder nicht den Vorschriften entsprachen.

Es folgt Schriftwechselt verschiedener Firmen mit der Präsidialkanzlei bei denen es teilweise sehr ins Detail geht. Aber gerade diese Detailversessenheit zeigt wie ernst das Thema genommen wurde. Man muss davon ausgehen, dass ein solcher Maßstab auch bei anderen Bändern oder Orden und Ehrenzeichen die im Verantwortungsbereich der Präsidialkanzlei lagen angewendet wurde. Um so mehr verwundert es das es eine so große Vielzahl an Bändern gibt die eine ganze Bandbreite verschiedener Farbtöne aufweist. Wieso und warum wird sich nicht mehr klären lassen können. Vielleicht wurden doch noch Ausnahmen gemacht, Bänder freigegeben die zu vor noch beanstandet wurden oder aber es gab bei späteren Lieferungen keine Kontrolle mehr. Es musste ja immer nur vorab Muster vorgelegt werden. Möglich, dass es nach der Freigabe zu Veränderungen im Farbton gekommen ist, aber keine Muster mehr vorgelegt wurden. Die Präsidialkanzlei musste also davon ausgehen, dass die Qualität der Bänder immer gleich geblieben ist, in Wirklichkeit aber leicht bis stark abwich. Bekam die Präsidialkanzlei davon keine Kenntnis, konnte sie auch keine Veränderungen veranlassen bzw. mit einen Entzug zur Genehmigung zur Herstellung der Bänder anordnen.

Hier zwei Beispiel für Spangen bei denen Bänder mit unterschiedlichen Farbtönen Verwendung fanden. Wie mans ieht wurden diese verschiedenen Bänder durchaus verarbeitet.

L. Kargl & Söhne

09. August 1939 - Bitte um Übermittlung eines Musters, und Liste der Firmen die zur Herstellung des Abzeichens in Frage kommen

30. August 1939 - Präsidialkanzlei schickt Muster und Vorschrift

11. Dezember 1939 – Kargl wird von den Firmen Sohni & Heubach und Hymmen darüber informiert, dass die Präsidialkanzlei die hergestellten Bänder abgelehnt hat. Kargl führt aus was bisher gewesen ist. Demnach unterschieden sich bereits die beiden Musterbänder im brauen Farbton, auch die Fadenzahl der Muster war nicht unterschiedlich. Muster 1 enthielt 204 aber Muster 2 217 Faden. Da Muster 1 zu leicht erschien und keine Fadenzahl in der Herstellungsvorschrift vorgegeben war hat man 226 Faden verwendet. Dies erkennt man auch an dem Gewicht das bei 1,110 kg liegt anstatt der vorgeschriebenen 1,05 kg, obwohl das Band wie vorgegeben keine Appretur enthält. Bezüglich des braunen Farbtons teil die Firma mit, das man sich wohl am Anfang an das Muster 1 gehalten hat welches vermutlich auch schon zu hell war. Die auf diesem Muster basierenden Probebänder wurden genau deshalb ja auch beanstandet. Die nachfolgenden Bänder waren aber dunkler und fast genau dem Original entsprechend. Allerdings würde keine Färberei eine absolute Garantie für einen ganz genauen Farbausfall übernehmen, vor allem dann nicht, wenn es sich um eine Siriusfärbung handelt. Auch zu den Moiré wird Stellung bezogen. Demnach wird Preßmoiré nicht mehr angewandt, da diese Methode veraltet sei wie eine Anfrage bei der bekanntesten Spezialmaschinenfabrik für Bandaprreturmaschinen, Herm. Dickerhoff in Wuppertal-Barmen ergeben hat. Alle Bandfabrikanten würden ihre Bänder nur noch geheizten Stahlwalzen moirén. Die überlassenen Muster der Präsidialkanzlei seien auch einer Behandlung, einem Appret chimique, unterzogen worden, obwohl dies eigentlich verboten sei. Als Fazit führt die Firma aus, dass selbst der beste Fachmann einen Walzenmoiré nicht von einem Handmoiré unterscheiden könne. Nach all diesen Argumenten würde nur noch der Mangel der etwas zu hellen Färbung übrigbleiben und man bittet die Verwendung der 10.000 Bänder freizugeben, auch um einen extrem hohen wirtschaftlichen Schaden zu vermeiden

04. Januar 1940 Die Präsidialkanzlei konnte sich den Ausführungen der Firma nicht anschließen, im Gegenteil. Sie nimmt noch mal explizit Stellung zu den Mängeln. So weichen die Bandproben nicht nur im Farbton ab. Dieser ist zu hell. Und auch zum Thema Walz- und Pressmoiré wird noch einmal Stellung bezogen. Demnach wurde absichtlich Pressmoiré gewählt, weil dieses im Gegensatz zu Walzmoiré einen matten und doch strahlenden Glanz, wesentlich haltbarer und nicht so einen speckigen Glanz hat. Den Gewichtsunterschied führt die Präsidialkanzlei auf den Breitenunterschied zurück und nicht auf die Anzahl der Kettfadenzahl. Aber damit nicht genug, auch sei das Band der Firma Kargl nicht fest genug geschlagen und dazu zu lappig. Sollten die Beanstandungen nicht in kürzester Zeit behoben werden, so muss die Herstellung der Bänder untersagt werden und die Firmen werden beauftragt die Bandabschnitte von anderen Firme zu beziehen.

27. April 1940 Es wird ein Tolerierungsantrag gestellt die 40.000 bisher fertiggestellten Bänder verkaufen zu dürfen. Man verweist darauf, dass man trotz größter Bemühungen keine Firma in Wuppertal gefunden hat die Handmoiré hätte anwenden können und das die Differenzen im Farbton und der Breite nur ein Fachmann nach genauer Untersuchung wird feststellen können. Aufgrund der Bandlänge von 20 cm ist auch jedwede weitere Verwendung ausgeschlossen.

21. Mai 1940 – Die Präsidialkanzlei bleibt bei ihrer harten Linie und teilt mit, dass die die Bänder nicht verwendet werden dürfen.

Albrecht Dittrich


04. August 1939 - Bitte um Übermittlung eines Musters, und Liste der Firmen die zur Herstellung des Abzeichens in Frage kommen

30. August 1939 - Präsidialkanzlei schickt Muster und Vorschrift mit dem Hinweis Beschaffung der Bänder ist Sache der Metallwarenfabriken

09. November 1939 – neue Proben werden eingesendet, nach Bandproben von Lauer und Wiedmann

11. November 1939 – Präsidialkanzlei teilt mit, dass die Bänder so wie von den Metallfirmen übermittelten Mustern anzufertigen sind

04. Dezember 1939 – Anscheinend entsprachen die Muster der Vorgabe und Diettrich hat verschiedene Aufträge zur Herstellung bekommen. Für die Firmen Wernstein, Wiedmann, Hoffstätter und Rößler sollen 90.000 Bänder hergestellt werden. Diettrich bitte die Präsidialkanzlei im Intervention beim Kunstseide Verkaufsbüro mit Bitte das von dort das Material schnellstens bereitgestellt wird um die Aufträge fristgerecht fertigstellen zu können.

06. Dezember 1939 – Präsidialkanzlei teilt mit, dass die Lieferung von insgesamt 354 kg. Kunstseide zur Anfertigung der Bänder für das Schutzwall-Ehrenzeichen bereits freigegeben sind.

15. Januar 1940 – Die an die Firma Eugen Schmidhäussler gelieferten Bänder werden von der Präsidialkanzlei bemängelt, weil sie etwa dunkler ausgefallen sind wie die Muster. Laut der Firma lässt dies auch nicht mehr ändern wie aus einem beigefügten Schreiben ersichtlich. Also Sofortmaßname wurde veranlasst, das vorschriftsmäßige Handpressmoiré mit einem geringeren Wärmegrad gepresst wird, wodurch die Farbe nicht so sehr dunkelt. Ebenfalls sollte die Presszeit um eine halbe Minute verkürzt werden. So sollte erreicht werden, dass der Farbton dem des Musters gleicht. Dietrich führt noch weiter aus, dass es schwierig ist immer den genauen Farbton zu treffen und leichte Unterschiede im Farbton sich fast nicht vermeiden lassen. Auch der Produzent bei dem die Rohware einfärbt, die Kunstseiden AG Tannenberg kennt dieses Problem kann aber für geringen Farbabweichungen keine Garantie übernehmen. Diettrich würde gerne in einem persönlichen Gespräch die Thematik näher erörtern.

18. Januar 1940 Präsidialkanzlei antworte, dass mit Bedauern festgestellt werden muss, dass so eine renommierte Firma wie Diettrich nicht in der Lage ist, den Farbton so zu treffen, wie er sich aus dem Originalmuster ergibt. Ebenso wird bezweifelt das die technischen Änderungen die vorgenommen werden sollen zu dem gewünschten Ergebnis führen würden. Es soll aber nichts unversucht gelassen werden um den richtigen Farbton zu treffen. Bezüglich eines persönlichen Treffens heißt es: Von Ihrem Besuch bitte ich abzusehen, zumal mir die Schwierigkeiten in der Herstellung eines einwandfreien, mustergetreuen Bandes hinreichend bekannt sind…

25. Januar 1940 – Dietrich berichtet von weiteren Gesprächen mit der Kunstseiden AG Tannenberg bezüglich der Färbung. Die Kunstseiden AG teilt mit:

…dass e sich nie ganz vermeiden lässt, dass bei der Einfärbung der einzelnen Farbpartien kleine Farbton-Unterschiede auftreten. Außerdem hat man festgestellt, dass sich auch durch die Hitzeeinwirkung beim Trocknen eine Nachdunkelung ergeben haben kann…

Da Diettrich die Grundfärbung nicht mehr ändern kann, wird versucht das Band beim Moirieren durch weniger Pressen und weniger Hitze im Ton etwas heller herauszubringen. Den rötlichen Schein wird man aber nicht hervorrufen können schreibt Diettrich.

29. Januar 1940 Präsidialkanzlei antwortet, dass selbst nach den vorgenommenen technischen Maßnahmen der Farbton immer noch nicht dem des Musters gleicht und man erwartet das in Zukunft und bei weiteren Anfertigungen sich nach dem Muster gerichtet wird.

Josef Koppold

06. Januar 1940 – Auftrag von Poellath über 30.000 Bandabschnitte die von der Präsidialkanzlei bemängelt werden. Laut Schreiben von Koppold:

… in der Farbe ist wohl selbst bei recht kritischer Betrachtung kein Unterschied festzustellen während der Effekt des Moirées für Helligkeit oder dunkel weitgehendst von Bedeutung ist. Das Org.Muster hat im Moiree wenig Lebendigkeit und lässt das Spiel der Lichter vermissen das unserem Band je nach Betrachtung ein helleres Aussehen gibt…

Man verweist auch auf Bänder aus dem Münchener Raum die angeboten werden, heller und mit 31 statt 30 mm auch breiter sind, aber als authentisch bezeichnet wurden.

12. Januar 1940 – Die Präsidialkanzlei antwortet wie folgt:

Die Ausrüstung des Originalbandmusters mit breitflamigen Moiré ist absichtlich gewählt worden, da es gegenüber einem mit schmalflammigen Moiré ausgerüsteten Band bedeutend ruhiger wird…

Aufgrund des kurzfristigen Bedarf akzeptiert die Präsidialkanzlei jedoch die Bänder, verweist aber darauf das in Zukunft Ordensbänder die von den beigefügten Originalbandmuster abweichen nicht mehr abgenommen werden und schickt der Firma noch mal ein Bandmuster

Josef Adensamer & Cie

23. Dezember 1939 – Legt Bandmuster vor die gemäß der Herstellungsvorschrift hergestellt sind und bittet um Begutachtung

04. Januar 1940 – Die Präsidialkanzlei antwortet, dass die Bänder nicht dem Muster entsprechen.

Die Farbe ist dunkler und die Bänder sind vom Gewicht her auch zu leicht. Des Weiteren sind die Bänder mit einem Walzmoiré statt einen Pressmoiré ausgestattet. Pressmoiré ist aber gewählt worden da es zum Gegensatz zum Walzmoire einen matten und doch strahlenden Glanz auf weist während Walsmoiré eher einen speckigen Glanz hat. Abgesehen davon sind Bänder mit Pressmoiré auch wesentlich haltbarer. Sollten diese Mängel nicht kurzfristig abgestellt werden die Metallfirmen darüber informiert, dass die Bänder andersweitig bezogen müssen. Die Firmen W. Hobacher und August Menze & Sohn werden darüber informiert.

10. Januar 1940 – Adensamer will den Farbton der Bänder anpassen und erklärt die Gewichtsunterschiede mit dem Feuchtigkeitsgehalt der Kunstseide der Schwankungen unterworfen ist. Bänder werden jetzt auch mit Pressmoiré ausgerüstet.

17. Januar 1940 Die Präsidialkanzlei antwortet, dass der Farbton immer noch nicht den Mustern entspricht und daher die Genehmigung zur Lieferung der Bänder nicht erteilt werden kann.

27. Januar 1940 Adensammer schreibt das ihre Bänder jetzt zum wiederholten Male abgelehnt worden sein. Mal direkt von der Präsidialkanzlei oder aber von der Firma Hobacher. Daher hat man neue Muster hergestellt und dem Schreiben beigefügt. Adensammer weist darauf hin, dass bei den Mustern von Lieferanten von Bändern es große Abweichungen im Farbton gibt. Selbst in einer der Lieferungen eines einzelnen Lieferanten kommt es zu Farbabweichungen bei den Bändern. Daher bittet man die Bänder aus eigener Herstellung doch zu genehmigen. Die Muster die man hatte kamen von einer Firma aus Berlin und aus Leipzig. Diese Firmen werden aber nicht namentlich genannt.

07. Februar 1940 – Präsidialkanzlei antwortet, dass die bisherigen Bänder statt des vorgeschriebenen kupfernen einen grünlich-braunen Farbton aufweisen. Daher können diese Bänder nicht zugelassen werden. Neue Muster könnten aber eingereicht werden, und bei einer positiven Prüfung stellt man der Firma in Aussicht bei zukünftigen Aufträge beteiligt zu werden.

Carl Knoblauch

28. Augsut 1939 - Vorschrift für die Herstellung des Bandes für das Deutsche Schutzwall-Ehrenzeichen

1. Material: Kette: I a Viskose Kunstseide 120 den. Kettdrehung, nicht präpariert

Schuß: I a Viskose-Kunstseide 900n den. Schußdrehung, nicht präpariert

2. Fadenzahl und Farbeinteilung

Kette: jeweils Doppelfäden

11 braun )

35 weiß ) insgesmat 200 Doppelfäden

108 braun ) über die ganze Bandbreite

         35 weiß )

         11 braun )

2. Farbeinteilung: brauch, durch 2 weiße Streifen eingefaßt, braun gesäumt (nach Vorlage)

3. Färbung und Farbechtheit:

Weiße Kettfäden: weiß, gebleicht,

Braune Kettfäden und Schuß: braun, Siriuslichtecht

Lichtechtheit 5 -6

Wasserechtheit 5

Schweißechtheit 4

4. Einschlag: 300 den., 3fach = 900 den

4. Bandbreite: 30 mm

5. Bandgewicht: 1.050 Kg. Per 100 m

6. Schußdichte: 13 ½ Schuß per 1 cm

7. Ausrüstung: Pressmoire (Handmoire durch Pressen dedoppelter Gewesbe)

o h n e A p p r e t u r

(In kursiv die Herstellungsvorschrift von der Präsidialkanzlei vom 26. September 1940. In normaler Schriftart die von der Firma Knoblauch)

10. Januar 1940 – August Menze und Sohn Wien verlangt das die Firma Muster der Bänder zur Begutachtung der Präsidialkanzlei zu Prüfung vorlegt um den Auftrag für die Bänder erteilen zu könen.

15. Januar 1941 – die Präsidialkanzlei teilt der Firma Menze mit, dass die Bänder den Vorgaben entsprechen.

Freyberger, Lohmann & Co.

20. Februar 1940 – Es wurden Muster vorgelegt, in der gleichen Moire Ausführung wie die welche von anderen Firmen bereits geliefert wurden.

29. Februar 1940 – die Präsidialkanzlei antwortet, das die Muster nicht nur im Farbton abweichen, sondern statt des vorgeschriebenen Pressmoirés wieder Walzmoiré Anwendung gefunden hat.

16. März 1940 – Es wird ein neues Muster vorgelegt, aber mit dem Vermerk: das bei der Original-Ware die Rippen noch stärker hervortreten, da das Band schwerer gearbeitet ist

20. März 1940 – die Präsidialkanzlei teilt mit, dass die Muster immer noch nicht dem Originalmuster entsprechen

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